© Michael Dopf
Rauchmelderpflicht
Deutschland mit Bundesländern
Mittlerweile besteht in allen Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht in privat genutztem Wohnraum, in Sachsen besteht jedoch noch keine Pflicht beim Einbau in Bestandsbauten, ausser beigrößeren Umbauten oder Komplettsanierungen. Die Pflicht zur Installation der Geräte liegt jeweils beim Eigentümer. Die genauen Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen, die als Mindestanforderung folgendes festlegen: 1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Dieser Text soll, nach einem Änderungsvorschlag aus 2020, in Zukunft auch in die Musterbauordnung aufgenommen werden. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt in vermietetem, wie auch in vom Eigentümer selbst genutztem Wohnraum.

Rauchwarnmelderpflicht

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Rauchwarnmelder-Fachkraft.de
Michael Dopf Tel.: +49 6343 988418 Fax: +49 6343 988419 info@Sicherheitstechnik-Dopf.de
Falls Sie der Text, der in Ihrem Bundesland in der Landesbauordnung steht interessiert, klicken Sie in der Liste unten einfach das entsprechende Land Beim Klick öffnet sich eine pdf-Datei in einem neuen Tab/Fenster.
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Mittlerweile besteht in allen Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht in privat genutztem Wohnraum, in Sachsen besteht jedoch noch keine Pflicht beim Einbau in Bestandsbauten, ausser beigrößeren Umbauten oder Komplettsanierungen. Die Pflicht zur Installation der Geräte liegt jeweils beim Eigentümer. Die genauen Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen, die als Mindestanforderung folgendes festlegen: 1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Dieser Text soll, nach einem Änderungsvorschlag aus 2020, in Zukunft auch in die Musterbauordnung aufgenommen werden. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt in vermietetem, wie auch in vom Eigentümer selbst genutztem Wohnraum.